Bodenständer DTS Floorstand schwarz

Bodenständer DTS Floorstand schwarz mit Zentralschraube für Scheinwerferbefestigung
Miete pro Tag:
3,50 CHF
Bodenständer DTS Floorstand schwarz mit Zentralschraube für Scheinwerferbefestigung
Mehr Informationen
Hersteller DTS
Anzahl   Faktor
1 Tag   1
2 Tage   1.5
3 Tage   2
4 Tage   2.5
5 Tage   3
6 Tage   3.5
1 Woche   4
2 Wochen   6
3 Wochen   7
4 Wochen   8
5 Wochen   9
6 Wochen   10
7 Wochen   11
8 Wochen   12
  1. Die Mietpreise sind exkl. 8% MwSt. und gelten pro Tag oder Wochenende. Für Langzeitmieten gelten unsere Faktoren unter der Registerkarte Mietfaktor.
  2. Der Mietpreis sowie ein angemessenes Depot sind zahlbar bei Beginn der Miete!
  3. Die im Mietvertrag festgehaltene Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wir behalten uns vor, bei nicht termingemässer Rückgabe dem Mieter den Betrag für die überschrittene Mietdauer in Rechnung zu stellen.
  4. Die Mietpreise verstehen sich ab Lager Frick. Auf- und Abladen ist Sache des Mieters. Die Mietware muss in geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden.
  5. Die Lieferung der Mietware und / oder Montage sowie Demontage ist im Normalfall nur gegen Aufpreis inbegriffen.
  6. Der Mieter hat das Recht, sich die Mietware vorführen zu lassen. Die Mietware wird von uns bei der Rückgabe getestet und gewartet.
  7. Die Mietware ist nicht versichert! Der Mieter kann eine eigene Versicherung abschliessen.
  8. Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die an und durch die gemieteten Geräte antstehen. Wir behalten uns alle Rechte vor, bei beschädigten, verlorenen, gestohlenen oder stark verschmutzten Geräten den Mieter haftbar zu machen. Wir lehnen ebenfalls jegliche Verantwortung ab, falls die Mietware auf dem Transport oder durch fehlerhaftes Bedienen resp. Anschliessen Schaden nimmt.
    Stark beschädigte oder fehlende Geräte werden dem Mieter zum Neupreis verrechnet.
  9. Für Personenschäden übernehmen wir keine Haftung.
  10. Der Mieter bezahlt beim Rücktritt vom Mietvertrag bis 5 Arbeitstage vor dem Miettermin 50% des Mietbetrages.
  11. Wir bitten Sie, die Mietware frühzeitig zu reservieren, denn nur so können wir Ihre Wünsche auch sicher erfüllen.
  12. Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, die Mietbedingungen zu kennen und mit diesen einverstanden zu sein.
  13. Bei Streitfällen beziehen wir uns auf das Schweizer OR. Der Mieter anerkennt den Gerichtsstand 5080 Laufenburg.